
Elektronisches Visum (E‑Visum)
Als Alternative zu einem klassischen Klebevisum hat die Russländische Föderation vor einigen Jahren ein elektronisches Visum (E‑Visum) eingeführt. Dieses unterscheidet sich in einigen Punkten von den klassischen Klebevisa, so dass letztere weiterhin ihre Berechtigung im Visa-System der Russländischen Föderation haben.
Der Hauptunterschied zwischen dem traditionellen Klebevisum und dem elektronischen Visum besteht darin, dass mit einem elektronischen Visum nicht alle Grenzübergangsstellen der Russländischen Föderation für eine Einreise oder Ausreise genutzt werden können. Inhaber eines elektronischen Visums sind bei ihrer Einreise in die beziehungsweise Ausreise aus der Russländischen Föderation auf Grenzübergangsstellen eingeschränkt, welche für die Nutzung mit dem elektronischen Visum freigegeben sind.
Darüber hinaus ist das elektronische Visum derzeit nur als einfaches Visum für eine einmalige Einreise in die Russländische Föderation verfügbar. Für Reisen mit mehrfacher Einreise in die Russländische Föderation innerhalb einer kurzen Zeitspanne ist das elektronische Visum deshalb nicht geeignet.
Für die Ausstellung eines elektronischen Visums gelten derzeit folgende Bedingungen (Stand 01.05.2026):
- Nur Staatsangehörige der folgenden Länder, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurde, haben Anspruch auf das einheitliche E‑Visum.
- Das einheitliche E‑Visum gilt für die Ein- und Ausreise aus der Russischen Föderation ausschließlich über die folgenden staatlichen Grenzübergänge der Russischen Föderation, deren Liste von der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurde.
- Antragsteller für ein E‑Visum müssen weder ein Einladungsschreiben noch eine Hotelbuchungsbestätigung oder sonstige Unterlagen vorlegen, die den Zweck ihrer Reise in die Russische Föderation belegen.
- Das einheitliche E‑Visum berechtigt Sie zur Einreise in die Russische Föderation und zum Aufenthalt dort zu privaten oder geschäftlichen Zwecken, zu touristischen Zwecken sowie zur Teilnahme an wissenschaftlichen, kulturellen, gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen und zur Pflege entsprechender Kontakte. Falls der Zweck Ihrer Reise in die Russische Föderation keinem der oben genannten Punkte entspricht, müssen Sie bei einer diplomatischen Vertretung oder einer konsularischen Dienststelle der Russischen Föderation ein reguläres (nicht elektronisches) Visum beantragen.
- Ausländische Staatsangehörige, die mit einem einheitlichen E‑Visum in die Russische Föderation einreisen, haben das Recht auf Freizügigkeit auf dem gesamten Gebiet der Russischen Föderation, mit Ausnahme von Besuchen in Gebieten, Organisationen und Einrichtungen, für die gemäß den Bundesgesetzen eine Sondergenehmigung erforderlich ist.
- Das einheitliche E‑Visum ist ein Visum für eine einmalige Einreise. Die Gültigkeitsdauer eines einheitlichen elektronischen Visums beträgt 120 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Die zulässige Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation auf der Grundlage eines einheitlichen E‑Visums darf innerhalb seiner Gültigkeitsdauer 30 Tage ab dem Datum der Einreise nicht überschreiten.
ACHTUNG! Die zulässige Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation auf der Grundlage eines einheitlichen E‑Visums von bis zu 30 Tagen BEDEUTET NICHT, dass ein Aufenthalt von 720 Stunden Nettozeit (24 Stunden x 30) möglich ist. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden als zwei Tage gezählt. Wir empfehlen, den Visumrechner zu verwenden, um die zulässige Aufenthaltsdauer zu berechnen. - Die Gültigkeitsdauer eines elektronischen Visums und/oder die zulässige Aufenthaltsdauer kann nur verlängert werden, wenn es aufgrund einer notwendigen Notfallbehandlung, unüberwindbarer Umstände (höhere Gewalt) oder Naturkatastrophen unmöglich ist, das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation zu verlassen.
- Die Verlängerung des E‑Visums und (oder) der zulässigen Aufenthaltsdauer erfolgt durch das Innenministerium der Russischen Föderation oder dessen territoriale Stellen am Ort der Migrationsregistrierung des ausländischen Staatsbürgers am Aufenthaltsort; liegt keine Migrationsregistrierung am Aufenthaltsort vor, erfolgt die Verlängerung am Ort des tatsächlichen Aufenthalts durch die Erteilung eines gewöhnlichen (nicht elektronischen) Visums.
- Wenn Sie ein gültiges russisches Visum in Ihrem Reisepass haben, müssen Sie kein einheitliches E‑Visum beantragen. Sie können die Russische Föderation mit einem regulären Visum innerhalb dessen Gültigkeitsdauer ohne die für das einheitliche E‑Visum geltenden Einschränkungen besuchen. Die Gültigkeit eines regulären Visums kann nicht durch die Beantragung eines E‑Visums verlängert werden.
- Um ein einheitliches E‑Visum zu beantragen, muss der Antrag über Ihr persönliches Konto auf der speziellen Website des russischen Außenministeriums oder über die mobile App des russischen Außenministeriums gestellt werden. Der Antrag kann frühestens 86 Tage und spätestens 4 Tage vor dem voraussichtlichen Einreisedatum in die Russische Föderation gestellt werden.
- Bevor Sie den Antrag auf ein einheitliches E‑Visum ausfüllen, müssen Sie der automatisierten Verarbeitung, Übermittlung und Speicherung der in Ihrem Antrag enthaltenen Daten zum Zwecke der Erteilung eines einheitlichen E‑Visums zustimmen.
- Für die Bearbeitung eines Antrags auf ein einheitliches E‑Visum wird eine Gebühr erhoben. Die Zahlung kann auf der speziellen Website des russischen Außenministeriums oder über die mobile App des russischen Außenministeriums mittels Internet-Acquiring-Technologie mit Bankkarten internationaler Zahlungssysteme (Visa, MasterCard usw.) erfolgen. Die Zahlung ist unabhängig vom Ergebnis der Antragsbearbeitung nicht erstattungsfähig. Für E‑Visum-Anträge für Kinder unter 6 Jahren wird keine Konsulargebühr erhoben.
- Anträge auf ein einheitliches E‑Visum werden innerhalb von höchstens vier Kalendertagen ab dem Datum der Antragstellung bearbeitet. Als Datum und Uhrzeit der Antragstellung gelten das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung des ausgefüllten Antrags zur Bearbeitung. In dem in Nummer 14 genannten Fall gelten als Datum und Uhrzeit der Antragstellung das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung des geänderten Antrags zur erneuten Bearbeitung. Die Bearbeitung eines Antrags auf ein einheitliches E‑Visum dauert höchstens 4 Kalendertage ab dem Datum der Antragstellung. Als Datum und Uhrzeit der Antragstellung gelten das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung des ausgefüllten Antrags zur Bearbeitung. In dem in Nummer 14 genannten Fall gelten als Datum und Uhrzeit der Antragstellung das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung des geänderten Antrags zur erneuten Bearbeitung.
- Die Bearbeitung von Anträgen und die Ausstellung einheitlicher E‑Visa erfolgt durch diplomatische Vertretungen oder konsularische Dienststellen der Russischen Föderation, die vom Außenministerium der Russischen Föderation benannt wurden. Sollte sich bei der Bearbeitung des Antrags herausstellen, dass eine der darin enthaltenen Angaben unrichtig ist, wird der Antrag nicht weiter bearbeitet und mit Hinweisen auf die zu korrigierenden Felder sowie mit Anmerkungen zur Überarbeitung an Sie zurückgesandt. Ein Antrag wird spätestens zwei Kalendertage nach dem Datum der Antragstellung zur Überarbeitung zurückgesandt. Korrigieren Sie den Antrag über Ihr persönliches Konto und reichen Sie ihn zur erneuten Bearbeitung ein. Die Bearbeitung des Antrags wird erst wieder aufgenommen, nachdem der berichtigte Antrag zur erneuten Bearbeitung eingereicht wurde.
- Bei der Ausfüllung des Antragsformulars ist die Angabe von Tag, Monat und Jahr der Geburt zwingend erforderlich. Sollte Ihr vollständiges Geburtsdatum nicht in Ihrem Reisepass vermerkt sein, kann der Antrag auf ein einheitliches E‑Visum nicht zur Bearbeitung angenommen werden.
- Ihr Reisepass muss maschinenlesbar sein und von dem Land ausgestellt worden sein, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Ihr Reisepass muss ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf ein einheitliches E‑Visum noch mindestens 6 Monate gültig sein. Wenn Ihr Reisepass diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Antrag auf ein E‑Visum nicht zur Bearbeitung angenommen werden. In Ihrem Reisepass muss ausreichend Platz für Grenzstempel vorhanden sein.
- Wenn Sie mit minderjährigen Kindern reisen, die in Ihrem Reisepass eingetragen sind, muss für jedes Kind ein separater Antrag auf ein einheitliches E‑Visum gestellt werden. Alle minderjährigen Kinder, die mit ihren Eltern reisen, müssen über ein eigenes E‑Visum verfügen.
- Die Angaben, die Sie in Ihrem Antrag machen, müssen vollständig und korrekt sein. Falsche Angaben können dazu führen, dass ein bereits ausgestelltes Visum am Grenzübergang der Russischen Föderation oder auf dem Gebiet der Russischen Föderation widerrufen wird.
- Ausländische Staatsangehörige, die sich auf der Grundlage eines einheitlichen E‑Visums in der Russischen Föderation aufhalten, müssen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts über eine im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation gültige Krankenversicherung verfügen; ausgenommen hiervon sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die aufgrund des Grundsatzes der Gegenseitigkeit von dieser Verpflichtung befreit sind.
- Ein einheitliches E‑Visum kann in den Fällen verweigert werden, die in den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegt sind.
Antragsformular
Elektronisches Visum
Sie möchten die Russländische Föderation besuchen und benötigen hierfür ein Visum?
Das Elektronische Visum („E‑Visum“) ist derzeit die schnellste und einfachste Möglichkeit, kurzfristig und unkompliziert ein Visum für die Russländische Föderation zu erhalten.
Merkmale des E‑Visums:
- kein Einladungsschreiben oder Voucher erforderlich
- Gültigkeit: bis zu 120 Tage ab Ausstellung
- Aufenthalt: bis zu 30 Tage in Russland
- Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche
- Preis: 75 Euro pro Person Servicegebühr + Konsulatsgebühr (derzeit ca. 50 Euro)
Alternativ zum Elektronischen Visum bieten wir nachfolgende Arten von Visa an:
- Arbeitsvisa
- Geschäftsvisa
- humanitäre Visa
- Privatvisa
- Studienvisa
- Transitvisa
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des 19. Sanktionspaketes der Europäischen Union gegen die Russländische Föderation derzeit keine Leistungen für touristische Reisen in die Russländische Föderation anbieten oder vermitteln dürfen. Reiseagenturen, Visa-Agenturen, Reisebüros und Reiseveranstaltern mit Geschäftssitz in der Europäischen Union oder mit Bezügen zur Europäischen Union ist es nach dem Wortlaut dieses Sanktionspaketes derzeit nicht gestattet, Visa für touristische Reisen in die Russische Föderation zu beantragen oder zu vermitteln. Bei Berücksichtigung dieser Sanktionsbestimmungen dürfen wir Ihnen derzeit keine Hilfe bei der Beantragung von Touristenvisa anbieten und Ihnen auch keine Tourismusvisa beschaffen.
Gern helfen wir Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Interessen und Vorstellungen bei der Beschaffung eines Visums für die Russländische Föderation. Wir prüfen Ihre Anforderungen und Wünsche und empfehlen Ihnen auf Grundlage dieser die jeweils optimale und schnellste Lösung.
Sprechen Sie uns an:
Telefon: bitte kontaktieren Sie uns zuerst schriftlich, wir rufen Sie auf Wunsch zurück
oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder per
E‑Mail: info@russland.tours
Für Anrufe beachten Sie bitte die Arbeitszeiten unseres Büros:
Montag — Freitag:
11:00 Uhr — 17:00 Uhr (Berliner Zeit).
Ob schriftlich oder telefonisch, wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Erfüllung Ihrer individuellen Reisewünsche weiter. Wir freuen uns auf eine Nachricht von Ihnen!