Flugtickets Russland

Elek­tro­ni­sches Visum (E‑Visum) beantragen

Sie pla­nen eine Rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on und benö­ti­gen für die­se ein Visum? Ger­ne hel­fen wir Ihnen bei der Bean­tra­gung und der Beschaf­fung eines elek­tro­ni­schen Visums (E‑Visum) für die Ein­rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on. Bit­te fül­len Sie hier­für den nach­fol­gen­de Fra­ge­bo­gen voll­stän­dig aus und wir bean­tra­gen auf Basis die­ser Anga­ben ein elek­tro­ni­sches Visum für Sie.

Beant­wor­ten Sie hier­bei alle Fra­gen wahr­heits­ge­mäß und voll­um­fäng­lich. Soll­ten Sie Fra­gen zu einem Punkt des Fra­ge­bo­gens haben, so kon­tak­tie­ren Sie uns bit­te, so dass wir Ihnen bei der Beant­wor­tung behilf­lich sein können.

Nach Über­mitt­lung der Daten an uns, Russ​land​.Tours, prü­fen wir die­se manu­ell. Nach einem erfolg­rei­chen Abschluss der Prü­fung sen­den wir Ihnen eine Zah­lungs­auf­for­de­rung für die Bear­bei­tung des Visum­an­trags an die von Ihnen im Fra­ge­bo­gen hin­ter­leg­te E‑Mail-Adres­se des Bestellers.

Für die Bear­bei­tung und die Über­mitt­lung des Antrags zur Aus­stel­lung eines E‑Visums an das russ­län­di­sche Außen­mi­nis­te­ri­um berech­nen wir Ihnen 75 Euro. In die­ser Sum­me ist die durch das Russ­län­di­sche Außen­mi­nis­te­ri­um erho­be­ne Aus­stel­lungs­ge­bühr für das Visum ent­hal­ten. Die­se Kos­ten fal­len unge­ach­tet des Erfolgs der Visum­be­an­tra­gung an, das heißt die Zah­lung die­ser Gebühr begrün­det kei­nen Anspruch auf die Aus­stel­lung eines Visums. Als Agen­tur haben wir kei­nen Ein­fluss auf die Aus­stel­lung von Visa durch die Dienst­stel­len der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on. Die­se ent­schei­den frei dar­über, ob und wel­chem Antrag­stel­ler ein Visum gewährt wird und wem es ver­wehrt wird.

Soll­ten wir im Rah­men der Antrags­prü­fung Feh­ler oder feh­len­de Anga­ben fest­stel­len, so kon­tak­tie­ren wir Sie zwecks Kor­rek­tur die­ser Angaben.

Not­wen­di­ge Unterlagen

Digi­ta­le Kopie des Reisepasses

Für den Visa­an­trag wird eine digi­ta­le Kopie der Daten­sei­te des Rei­se­pas­ses benö­tigt. Die­se sieht seit 2024 so aus, wie in die­sem Muster:

Für die Kopie wer­den fol­gen­de Datei­for­ma­te akzep­tiert: JPEG, JPG, PNG, HEIC, BMP, TIFF, WEBP. Die Bild­grö­ße darf 1.000 x 700 Bild­punk­te bei einer Auf­lö­sung von 300dpi nicht unter­schrei­ten. Die maxi­ma­le Datei­grö­ße darf 10 Mega­byte nicht übersteigen.

digi­ta­les Passbild

Für den Visum­an­trag wird ein aktu­el­les Pass­bild von Ihnen benö­tigt. Das Foto muss die fol­gen­den Anfor­de­run­gen erfüllen:

  • Das Foto darf zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung nicht älter als sechs Mona­te sein und muss Ihr aktu­el­les Aus­se­hen widerspiegeln.
  • Auf dem Foto dür­fen nur Sie allein zu sehen sein.
  • Es dür­fen kei­ne Fremd­kör­per (Stuhl­rü­cken, Bil­der an den Wän­den usw.) oder ande­re Per­so­nen auf dem Foto zu sehen sein.
  • Das Foto muss eine Fron­tal­auf­nah­me sein. Der Kopf darf weder geneigt noch gedreht sein.
  • Sie müs­sen mit neu­tra­lem Gesichts­aus­druck direkt in die Kame­ra bli­cken, den Mund geschlos­sen hal­ten, die Augen offen und deut­lich sicht­bar haben.
  • Es dür­fen kei­ne Haa­re in die Augen fallen.
  • Das Foto muss bei gleich­mä­ßi­ger Beleuch­tung auf­ge­nom­men sein und darf kei­ne Schat­ten, Blitz­re­fle­xio­nen im Gesicht und kei­ne roten Augen aufweisen.
  • Das Foto muss vor einem ein­far­bi­gen, hel­len Hin­ter­grund ohne Schat­ten auf­ge­nom­men sein.
  • Antrag­stel­ler, deren reli­giö­se Über­zeu­gun­gen es ihnen ver­bie­ten, mit unbe­deck­tem Kopf abge­bil­det zu wer­den, dür­fen auf dem Foto eine Kopf­be­de­ckung tra­gen, die die Gesichts­zü­ge nicht verdeckt.
  • Ach­ten Sie in die­sem Fall bit­te dar­auf, dass Ihr Gesicht vom Kinn bis zur Stirn deut­lich sicht­bar ist.
  • Wenn Sie eine Bril­le tra­gen, müs­sen Ihre Augen auf dem Foto deut­lich sicht­bar sein.
  • Blitz­re­fle­xio­nen auf den Glä­sern sowie getön­te Glä­ser sind nicht zuläs­sig (ver­mei­den Sie nach Mög­lich­keit schwe­re Bril­len­ge­stel­le – tra­gen Sie eine Bril­le mit leich­te­rem Gestell, falls Sie eine sol­che besit­zen). Ach­ten Sie dar­auf, dass das Gestell Ihre Augen nicht (auch nicht teil­wei­se) verdeckt.
  • Das Foto muss den Schei­tel und die Schul­tern zei­gen. Ihr Kopf muss in der Mit­te des Fotos ste­hen und voll­stän­dig von der Haar­li­nie oder dem Schei­tel bis zur Kinn­spit­ze zu sehen sein.
  • Die Nase muss auf der Sym­me­trie­li­nie lie­gen. Das Gesicht muss 70 – 80 Pro­zent des Fotos einnehmen.
  • Das Foto darf kei­nen Rah­men haben.
  • Das Foto muss recht­eckig sein (im Sei­ten­ver­hält­nis 35 x 45).
  • Die Farb­ge­bung muss neu­tral sein. Die Far­ben müs­sen den natür­li­chen Haut­ton wie­der­ge­ben. Das Bild muss klar, scharf und fokus­siert sein.

Fol­gen­de Datei­for­ma­te wer­den akzep­tiert: JPEG, JPG, PNG, HEIC, BMP, TIFF, WEBP. Die Bild­grö­ße darf 700 x 900 Bild­punk­te bei einer Auf­lö­sung von 300dpi nicht unter­schrei­ten. Die maxi­ma­le Datei­grö­ße darf 10 Mega­byte nicht übersteigen.

Rei­se­ver­si­che­rung

Nicht nur für die Bean­tra­gung eines Visums ist das Vor­lie­gen einer Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung für die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on not­wen­dig. Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist unge­ach­tet der Visa­be­stim­mun­gen drin­gend gebo­ten. Denn der Abschluss einer Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung vor einer Rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on ist eine unver­zicht­ba­re Vor­sichts­maß­nah­me für jeden, der ein Land besucht, in dem aus­län­di­sche Kre­dit- und Debit­kar­ten nicht funk­tio­nie­ren und medi­zi­ni­sche Kos­ten im Vor­aus bezahlt wer­den müssen.

In Reak­ti­on auf die seit Febru­ar 2022 von der Euro­päi­schen Uni­on und den USA sowie eini­gen wei­te­ren Staa­ten ver­häng­ten Sank­tio­nen gegen die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on bie­ten eini­ge gro­ße Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten kei­ne neu­en Rei­se­kran­ken­ver­si­che­run­gen mehr an, die auch Rei­sen in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on abdecken.

Alt­ver­trä­ge (Ver­trä­ge, die vor 2022 geschlos­sen und seit­dem unun­ter­bro­chen fort­ge­führt wur­den) sind von die­ser Ein­schrän­kung in aller Regel jedoch nicht betroffen.

Bit­te erkun­di­gen Sie sich bei Ihrem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, ob die­ses auch eine Rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on absi­chert. Bit­te las­sen Sie sich expli­zit bestä­ti­gen, dass die abschlos­se­ne Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung auch für Rei­sen in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on gül­tig ist und Ver­si­che­rungs­fäl­le in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on abdeckt. Eine all­ge­mei­ne Zusi­che­rung, dass die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung „welt­weit“ gül­tig sei, kann unter Umstän­den durch eine Sank­ti­ons­klau­sel effek­tiv ein­ge­schränkt sein.

Womit kön­nen wir Ihnen helfen?

Sie möch­ten die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on besu­chen und bei den Pau­schal­an­ge­bo­ten der gro­ßen Rei­se­an­bie­ter ist für Sie nicht das Rich­ti­ge dabei?

Russ​land​.Tours ist eine auf Rei­sen zu außer­ge­wöhn­li­chen, his­to­risch und kul­tu­rell bedeut­sa­men Orten in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on sowie von rus­si­schen Ein­flüs­sen gepräg­ten Kul­tur­räu­men spe­zia­li­sier­te Agen­tur. Wir pla­nen und orga­ni­sie­ren seit mehr als 25 Jah­ren Indi­vi­du­al- und Klein­grup­pen­rei­sen zu Orten abseits von Mas­sen­tou­ris­mus und aus­ge­tre­te­ner Pfa­de. Als Agen­tur füh­ren wir kei­ne Rei­sen im eige­nen Namen durch, son­dern ver­mit­teln an unse­re Kun­den Rei­se­ver­an­stal­ter und Anbie­ter tou­ris­ti­scher Leis­tun­gen, wel­che die von uns auf Basis der indi­vi­du­el­len Wün­sche unse­rer Kun­den geplan­ten Rei­sen als Pau­schal­rei­se durch­füh­ren oder ein­zel­ne Leis­tun­gen wie Über­nach­tun­gen, Trans­por­te oder Zugän­ge zu loka­len Sehens­wür­dig­kei­ten anbieten.

Gern hel­fen wir Ihnen auf Basis Ihrer indi­vi­du­el­len Inter­es­sen und Vor­stel­lun­gen bei der Pla­nung und Durch­füh­rung von Rei­sen zu unge­wöhn­li­chen Zie­len, beson­de­ren Ereig­nis­sen und Fei­er­lich­kei­ten sowie kul­tu­rell und his­to­risch bedeut­sa­men Orten in der Russ­län­di­schen Föderation.

Tele­fon: bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns zuerst schrift­lich, wir rufen Sie auf Wunsch zurück

oder schrei­ben Sie uns eine Nach­richt über unser Kon­takt­for­mu­lar oder per

E‑Mail: info@​russland.​tours

Für Anru­fe beach­ten Sie bit­te die Arbeits­zei­ten unse­res Büros:

Mon­tag — Frei­tag:
11:00 Uhr — 17:00 Uhr (Ber­li­ner Zeit).

Ob schrift­lich oder tele­fo­nisch, wir hel­fen Ihnen ger­ne bei der Pla­nung und Erfül­lung Ihrer indi­vi­du­el­len Rei­se­wün­sche wei­ter. Wir freu­en uns auf eine Nach­richt von Ihnen!

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