Reisepass mit Stempeln

Elek­tro­ni­sches Visum (E‑Visum)

Als Alter­na­ti­ve zu einem klas­si­schen Kle­be­vi­sum hat die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on vor eini­gen Jah­ren ein elek­tro­ni­sches Visum (E‑Visum) ein­ge­führt. Die­ses unter­schei­det sich in eini­gen Punk­ten von den klas­si­schen Kle­be­vi­sa, so dass letz­te­re wei­ter­hin ihre Berech­ti­gung im Visa-Sys­tem der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on haben.

Der Haupt­un­ter­schied zwi­schen dem tra­di­tio­nel­len Kle­be­vi­sum und dem elek­tro­ni­schen Visum besteht dar­in, dass mit einem elek­tro­ni­schen Visum nicht alle Grenz­über­gangs­stel­len der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on für eine Ein­rei­se oder Aus­rei­se genutzt wer­den kön­nen. Inha­ber eines elek­tro­ni­schen Visums sind bei ihrer Ein­rei­se in die bezie­hungs­wei­se Aus­rei­se aus der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on auf Grenz­über­gangs­stel­len ein­ge­schränkt, wel­che für die Nut­zung mit dem elek­tro­ni­schen Visum frei­ge­ge­ben sind.

Dar­über hin­aus ist das elek­tro­ni­sche Visum der­zeit nur als ein­fa­ches Visum für eine ein­ma­li­ge Ein­rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on ver­füg­bar. Für Rei­sen mit mehr­fa­cher Ein­rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on inner­halb einer kur­zen Zeit­span­ne ist das elek­tro­ni­sche Visum des­halb nicht geeignet.

Für die Aus­stel­lung eines elek­tro­ni­schen Visums gel­ten der­zeit fol­gen­de Bedin­gun­gen (Stand 01.05.2026):

  1. Nur Staats­an­ge­hö­ri­ge der fol­gen­den Län­der, deren Lis­te von der Regie­rung der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on geneh­migt wur­de, haben Anspruch auf das ein­heit­li­che E‑Visum.
  2. Das ein­heit­li­che E‑Visum gilt für die Ein- und Aus­rei­se aus der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on aus­schließ­lich über die fol­gen­den staat­li­chen Grenz­über­gän­ge der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on, deren Lis­te von der Regie­rung der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on geneh­migt wurde.
  3. Antrag­stel­ler für ein E‑Visum müs­sen weder ein Ein­la­dungs­schrei­ben noch eine Hotel­bu­chungs­be­stä­ti­gung oder sons­ti­ge Unter­la­gen vor­le­gen, die den Zweck ihrer Rei­se in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on belegen.
  4. Das ein­heit­li­che E‑Visum berech­tigt Sie zur Ein­rei­se in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on und zum Auf­ent­halt dort zu pri­va­ten oder geschäft­li­chen Zwe­cken, zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken sowie zur Teil­nah­me an wis­sen­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len, gesell­schafts­po­li­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen und zur Pfle­ge ent­spre­chen­der Kon­tak­te. Falls der Zweck Ihrer Rei­se in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on kei­nem der oben genann­ten Punk­te ent­spricht, müs­sen Sie bei einer diplo­ma­ti­schen Ver­tre­tung oder einer kon­su­la­ri­schen Dienst­stel­le der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on ein regu­lä­res (nicht elek­tro­ni­sches) Visum beantragen.
  5. Aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die mit einem ein­heit­li­chen E‑Visum in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on ein­rei­sen, haben das Recht auf Frei­zü­gig­keit auf dem gesam­ten Gebiet der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on, mit Aus­nah­me von Besu­chen in Gebie­ten, Orga­ni­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, für die gemäß den Bun­des­ge­set­zen eine Son­der­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich ist.
  6. Das ein­heit­li­che E‑Visum ist ein Visum für eine ein­ma­li­ge Ein­rei­se. Die Gül­tig­keits­dau­er eines ein­heit­li­chen elek­tro­ni­schen Visums beträgt 120 Tage ab dem Aus­stel­lungs­da­tum. Die zuläs­si­ge Auf­ent­halts­dau­er in der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on auf der Grund­la­ge eines ein­heit­li­chen E‑Visums darf inner­halb sei­ner Gül­tig­keits­dau­er 30 Tage ab dem Datum der Ein­rei­se nicht über­schrei­ten.

    ACH­TUNG! Die zuläs­si­ge Auf­ent­halts­dau­er in der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on auf der Grund­la­ge eines ein­heit­li­chen E‑Visums von bis zu 30 Tagen BEDEU­TET NICHT, dass ein Auf­ent­halt von 720 Stun­den Net­to­zeit (24 Stun­den x 30) mög­lich ist. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abrei­se wer­den als zwei Tage gezählt. Wir emp­feh­len, den Visum­rech­ner zu ver­wen­den, um die zuläs­si­ge Auf­ent­halts­dau­er zu berechnen.
  7. Die Gül­tig­keits­dau­er eines elek­tro­ni­schen Visums und/​oder die zuläs­si­ge Auf­ent­halts­dau­er kann nur ver­län­gert wer­den, wenn es auf­grund einer not­wen­di­gen Not­fall­be­hand­lung, unüber­wind­ba­rer Umstän­de (höhe­re Gewalt) oder Natur­ka­ta­stro­phen unmög­lich ist, das Hoheits­ge­biet der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on zu verlassen.
  8. Die Ver­län­ge­rung des E‑Visums und (oder) der zuläs­si­gen Auf­ent­halts­dau­er erfolgt durch das Innen­mi­nis­te­ri­um der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on oder des­sen ter­ri­to­ria­le Stel­len am Ort der Migra­ti­ons­re­gis­trie­rung des aus­län­di­schen Staats­bür­gers am Auf­ent­halts­ort; liegt kei­ne Migra­ti­ons­re­gis­trie­rung am Auf­ent­halts­ort vor, erfolgt die Ver­län­ge­rung am Ort des tat­säch­li­chen Auf­ent­halts durch die Ertei­lung eines gewöhn­li­chen (nicht elek­tro­ni­schen) Visums.
  9. Wenn Sie ein gül­ti­ges rus­si­sches Visum in Ihrem Rei­se­pass haben, müs­sen Sie kein ein­heit­li­ches E‑Visum bean­tra­gen. Sie kön­nen die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on mit einem regu­lä­ren Visum inner­halb des­sen Gül­tig­keits­dau­er ohne die für das ein­heit­li­che E‑Visum gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen besu­chen. Die Gül­tig­keit eines regu­lä­ren Visums kann nicht durch die Bean­tra­gung eines E‑Visums ver­län­gert werden.
  10. Um ein ein­heit­li­ches E‑Visum zu bean­tra­gen, muss der Antrag über Ihr per­sön­li­ches Kon­to auf der spe­zi­el­len Web­site des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums oder über die mobi­le App des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums gestellt wer­den. Der Antrag kann frü­hes­tens 86 Tage und spä­tes­tens 4 Tage vor dem vor­aus­sicht­li­chen Ein­rei­se­da­tum in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on gestellt werden.
  11. Bevor Sie den Antrag auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum aus­fül­len, müs­sen Sie der auto­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung, Über­mitt­lung und Spei­che­rung der in Ihrem Antrag ent­hal­te­nen Daten zum Zwe­cke der Ertei­lung eines ein­heit­li­chen E‑Visums zustimmen.
  12. Für die Bear­bei­tung eines Antrags auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum wird eine Gebühr erho­ben. Die Zah­lung kann auf der spe­zi­el­len Web­site des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums oder über die mobi­le App des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­ri­ums mit­tels Inter­net-Acqui­ring-Tech­no­lo­gie mit Bank­kar­ten inter­na­tio­na­ler Zah­lungs­sys­te­me (Visa, Mas­ter­Card usw.) erfol­gen. Die Zah­lung ist unab­hän­gig vom Ergeb­nis der Antrags­be­ar­bei­tung nicht erstat­tungs­fä­hig. Für E‑Vi­sum-Anträ­ge für Kin­der unter 6 Jah­ren wird kei­ne Kon­su­lar­ge­bühr erhoben.
  13. Anträ­ge auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum wer­den inner­halb von höchs­tens vier Kalen­der­ta­gen ab dem Datum der Antrag­stel­lung bear­bei­tet. Als Datum und Uhr­zeit der Antrag­stel­lung gel­ten das Datum und die Uhr­zeit der Über­mitt­lung des aus­ge­füll­ten Antrags zur Bear­bei­tung. In dem in Num­mer 14 genann­ten Fall gel­ten als Datum und Uhr­zeit der Antrag­stel­lung das Datum und die Uhr­zeit der Über­mitt­lung des geän­der­ten Antrags zur erneu­ten Bear­bei­tung. Die Bear­bei­tung eines Antrags auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum dau­ert höchs­tens 4 Kalen­der­ta­ge ab dem Datum der Antrag­stel­lung. Als Datum und Uhr­zeit der Antrag­stel­lung gel­ten das Datum und die Uhr­zeit der Über­mitt­lung des aus­ge­füll­ten Antrags zur Bear­bei­tung. In dem in Num­mer 14 genann­ten Fall gel­ten als Datum und Uhr­zeit der Antrag­stel­lung das Datum und die Uhr­zeit der Über­mitt­lung des geän­der­ten Antrags zur erneu­ten Bearbeitung.
  14. Die Bear­bei­tung von Anträ­gen und die Aus­stel­lung ein­heit­li­cher E‑Visa erfolgt durch diplo­ma­ti­sche Ver­tre­tun­gen oder kon­su­la­ri­sche Dienst­stel­len der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on, die vom Außen­mi­nis­te­ri­um der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on benannt wur­den. Soll­te sich bei der Bear­bei­tung des Antrags her­aus­stel­len, dass eine der dar­in ent­hal­te­nen Anga­ben unrich­tig ist, wird der Antrag nicht wei­ter bear­bei­tet und mit Hin­wei­sen auf die zu kor­ri­gie­ren­den Fel­der sowie mit Anmer­kun­gen zur Über­ar­bei­tung an Sie zurück­ge­sandt. Ein Antrag wird spä­tes­tens zwei Kalen­der­ta­ge nach dem Datum der Antrag­stel­lung zur Über­ar­bei­tung zurück­ge­sandt. Kor­ri­gie­ren Sie den Antrag über Ihr per­sön­li­ches Kon­to und rei­chen Sie ihn zur erneu­ten Bear­bei­tung ein. Die Bear­bei­tung des Antrags wird erst wie­der auf­ge­nom­men, nach­dem der berich­tig­te Antrag zur erneu­ten Bear­bei­tung ein­ge­reicht wurde.
  15. Bei der Aus­fül­lung des Antrags­for­mu­lars ist die Anga­be von Tag, Monat und Jahr der Geburt zwin­gend erfor­der­lich. Soll­te Ihr voll­stän­di­ges Geburts­da­tum nicht in Ihrem Rei­se­pass ver­merkt sein, kann der Antrag auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum nicht zur Bear­bei­tung ange­nom­men werden.
  16. Ihr Rei­se­pass muss maschi­nen­les­bar sein und von dem Land aus­ge­stellt wor­den sein, des­sen Staats­an­ge­hö­rig­keit Sie besit­zen. Ihr Rei­se­pass muss ab dem Datum der Ein­rei­chung des Antrags auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum noch min­des­tens 6 Mona­te gül­tig sein. Wenn Ihr Rei­se­pass die­se Anfor­de­run­gen nicht erfüllt, kann der Antrag auf ein E‑Visum nicht zur Bear­bei­tung ange­nom­men wer­den. In Ihrem Rei­se­pass muss aus­rei­chend Platz für Grenz­stem­pel vor­han­den sein.
  17. Wenn Sie mit min­der­jäh­ri­gen Kin­dern rei­sen, die in Ihrem Rei­se­pass ein­ge­tra­gen sind, muss für jedes Kind ein sepa­ra­ter Antrag auf ein ein­heit­li­ches E‑Visum gestellt wer­den. Alle min­der­jäh­ri­gen Kin­der, die mit ihren Eltern rei­sen, müs­sen über ein eige­nes E‑Visum verfügen.
  18. Die Anga­ben, die Sie in Ihrem Antrag machen, müs­sen voll­stän­dig und kor­rekt sein. Fal­sche Anga­ben kön­nen dazu füh­ren, dass ein bereits aus­ge­stell­tes Visum am Grenz­über­gang der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on oder auf dem Gebiet der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on wider­ru­fen wird.
  19. Aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die sich auf der Grund­la­ge eines ein­heit­li­chen E‑Visums in der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on auf­hal­ten, müs­sen für die gesam­te Dau­er ihres Auf­ent­halts über eine im Hoheits­ge­biet der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on gül­ti­ge Kran­ken­ver­si­che­rung ver­fü­gen; aus­ge­nom­men hier­von sind Staats­an­ge­hö­ri­ge der fol­gen­den Län­der, die auf­grund des Grund­sat­zes der Gegen­sei­tig­keit von die­ser Ver­pflich­tung befreit sind.
  20. Ein ein­heit­li­ches E‑Visum kann in den Fäl­len ver­wei­gert wer­den, die in den Rechts­vor­schrif­ten der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on fest­ge­legt sind.

Antrags­for­mu­lar


Elek­tro­ni­sches Visum

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Das Elek­tro­ni­sche Visum („E‑Visum“) ist der­zeit die schnells­te und ein­fachs­te Mög­lich­keit, kurz­fris­tig und unkom­pli­ziert ein Visum für die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on zu erhalten. 

  • kein Ein­la­dungs­schrei­ben oder Vou­ch­er erforderlich
  • Gül­tig­keit: bis zu 120 Tage ab Ausstellung
  • Auf­ent­halt: bis zu 30 Tage in Russland
  • Bear­bei­tungs­zeit: ca. 1 Woche
  • Preis: 75 Euro pro Per­son Ser­vice­ge­bühr + Kon­su­lats­ge­bühr (der­zeit ca. 50 Euro)

Alter­na­tiv zum Elek­tro­ni­schen Visum bie­ten wir nach­fol­gen­de Arten von Visa an:

  • Arbeits­vi­sa
  • Geschäfts­vi­sa
  • huma­ni­tä­re Visa
  • Pri­vat­vi­sa
  • Stu­di­en­vi­sa
  • Tran­sit­vi­sa

Bit­te beach­ten Sie, dass wir auf­grund des 19. Sank­ti­ons­pa­ke­tes der Euro­päi­schen Uni­on gegen die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on der­zeit kei­ne Leis­tun­gen für tou­ris­ti­sche Rei­sen in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on anbie­ten oder ver­mit­teln dür­fen. Rei­se­agen­tu­ren, Visa-Agen­tu­ren, Rei­se­bü­ros und Rei­se­ver­an­stal­tern mit Geschäfts­sitz in der Euro­päi­schen Uni­on oder mit Bezü­gen zur Euro­päi­schen Uni­on ist es nach dem Wort­laut die­ses Sank­ti­ons­pa­ke­tes der­zeit nicht gestat­tet, Visa für tou­ris­ti­sche Rei­sen in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on zu bean­tra­gen oder zu ver­mit­teln. Bei Berück­sich­ti­gung die­ser Sank­ti­ons­be­stim­mun­gen dür­fen wir Ihnen der­zeit kei­ne Hil­fe bei der Bean­tra­gung von Tou­ris­ten­vi­sa anbie­ten und Ihnen auch kei­ne Tou­ris­mus­vi­sa beschaffen.

Gern hel­fen wir Ihnen auf Basis Ihrer indi­vi­du­el­len Inter­es­sen und Vor­stel­lun­gen bei der Beschaf­fung eines Visums für die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on. Wir prü­fen Ihre Anfor­de­run­gen und Wün­sche und emp­feh­len Ihnen auf Grund­la­ge die­ser die jeweils opti­ma­le und schnells­te Lösung.

Tele­fon: bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns zuerst schrift­lich, wir rufen Sie auf Wunsch zurück

oder schrei­ben Sie uns eine Nach­richt über unser Kon­takt­for­mu­lar oder per

E‑Mail: info@​russland.​tours

Für Anru­fe beach­ten Sie bit­te die Arbeits­zei­ten unse­res Büros:

Mon­tag — Frei­tag:
11:00 Uhr — 17:00 Uhr (Ber­li­ner Zeit).

Ob schrift­lich oder tele­fo­nisch, wir hel­fen Ihnen ger­ne bei der Pla­nung und Erfül­lung Ihrer indi­vi­du­el­len Rei­se­wün­sche wei­ter. Wir freu­en uns auf eine Nach­richt von Ihnen!

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