Symbolbild Visa Russländische Föderation

Visa für die Russ­län­di­sche Föderation

Vor eini­gen Jah­ren war ein Besuch der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on eine orga­ni­sa­to­ri­sche Her­aus­for­de­rung. Die Visa­be­stim­mun­gen waren kom­pli­ziert und restrik­tiv, Fris­ten und Kos­ten nicht immer nach­voll­zieh­bar und die Beschaf­fung eines Visums stell­te für vie­le Tou­ris­ten eine admi­nis­tra­ti­ve Bür­de dar. Die­ser Zustand hat sich in den letz­ten Jah­ren dras­tisch ver­än­dert und dabei erheb­lich ver­bes­sert. Visa­ver­fah­ren sind deut­lich ver­ein­facht und beschleu­nigt wor­den. Visa sind des­halb kein wesent­li­cher Hin­de­rungs­grund mehr für eine Rei­se in die Russ­län­di­sche Föderation.

Obwohl die Visa­pflicht für eine Rei­he von Län­dern abge­schafft und sich für ande­re Län­der mit der Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Visums die Ein­rei­se­be­din­gun­gen für die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on deut­lich ver­ein­facht haben, so blieb die Visa­pflicht für die Mehr­heit der Län­der bis­lang jedoch wei­ter­hin bestehen.
Maß­geb­lich für die Ein­rei­se in die Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on sind vor die­sem Hin­ter­grund wei­ter­hin immer und aus­schließ­lich die ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on für das jewei­li­ge Her­kunfts­land des Rei­sen­den. Die­se fin­den Sie auf den Infor­ma­ti­ons­sei­ten der Bot­schaft bezie­hungs­wei­se der Kon­su­la­te der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on. Für die nach­fol­gend genann­ten Län­der haben wir für Sie die aktu­ell gel­ten­den Ein­rei­se- bzw. Visa­be­stim­mun­gen sowie die Ver­wei­se auf die rele­van­ten Infor­ma­ti­ons­sei­ten der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on zusammengestellt:

Bit­te beach­ten Sie bei Ihren Rei­se­vor­be­rei­tun­gen, dass Ihr Rei­se­pass — unab­hän­gig vom Rei­se­ziel und Rei­se­land — über das geplan­te Rei­se­en­de hin­aus noch min­des­tens 180 Tage gül­tig sein muss.

Soll­te Ihr Rei­se­pass nach dem geplan­ten Ende der Rei­se weni­ger als 6 Mona­te gül­tig sein, so bean­tra­gen Sie bit­te recht­zei­tig einen neu­en Rei­se­pass. Die Bean­tra­gung eines neu­en Rei­se­pas­ses dau­ert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen. In drin­gen­den Fäl­len besteht die Mög­lich­keit einer Express­be­ar­bei­tung, wel­che die Bear­bei­tungs­zeit auf weni­ge Tage ver­kürzt, jedoch mit zusätz­li­chen Kos­ten ver­bun­den ist. Bit­te infor­mie­ren Sie sich im Bedarfs­fall über das Ver­fah­ren der Bean­tra­gung und Aus­stel­lung neu­er Rei­se­päs­se bei der für Sie für die Pass­be­an­tra­gung zustän­di­gen Stelle.

Visa­pflicht für die Russ­län­di­sche Föderation

Staats­bür­ger der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land benö­ti­gen für die Ein­rei­se in die und den Auf­ent­halt in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ein Visum. Ger­ne sind wir Ihnen bei der Beschaf­fung eines Visums behilflich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen fin­den sich auf der Web­site des Kon­su­lats der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

Visa­pflicht für die Russ­län­di­sche Föderation

Staats­bür­ger der Bun­des­re­pu­blik Öster­reich benö­ti­gen für die Ein­rei­se in die und den Auf­ent­halt in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ein Visum. Ger­ne sind wir Ihnen bei der Beschaf­fung eines sol­chen behilflich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen fin­den sich auf der Web­site des Kon­su­lats der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on in der Repu­blik Österreich.

Visa­pflicht für die Russ­län­di­sche Föderation

Staats­bür­ger der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft benö­ti­gen für die Ein­rei­se in die und den Auf­ent­halt in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ein Visum. Ger­ne sind wir Ihnen bei der Beschaf­fung eines Visums behilflich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Ein­rei­se­be­stim­mun­gen fin­den sich auf der Web­site des Kon­su­lats der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on in der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft.

Visa-Bean­tra­gung für die Russ­län­di­sche Föderation

Sowohl für die Ein- und Aus­rei­se als auch für eine Durch­rei­se durch das Land benö­tig­ten Sie bei einem Grenz­über­tritt in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ein gül­ti­ges Visum, soll­ten Sie nicht im Besitz einer Staats­bür­ger­schaft sein, für wel­che die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on einen visa­frei­en Grenz­ver­kehr gestattet.

Grund­sätz­lich bestimmt sich im Fal­le des Vor­lie­gens einer Visa­pflich­tig­keit die Art des benö­tig­ten Visums nach Ihren Rei­se­plä­nen, hier vor allem nach der geplan­ten Rei­se­dau­er sowie den Rei­se­zie­len und dem Rei­se­zweck. Ger­ne sind wir Ihnen bei der Beschaf­fung eines für Ihre Rei­se­plä­ne pas­sen­den Visums behilf­lich. Spre­chen Sie uns an!

Klas­si­sches Visum („Kle­be­vi­sum“ / „Sicht­ver­merk“)

Ent­ge­gen einer weit­ver­brei­te­ten Annah­me, dass mit der Ein­füh­rung des „Elek­tro­ni­schen Visums“ („E‑Visum“) kei­ne klas­si­schen, das heißt in die Päs­se ein­ge­kleb­ten Visa mehr not­wen­dig sei­en oder nicht mehr aus­ge­stellt wür­den, wer­den die­se Sicht­ver­mer­ke wei­ter­hin für Rei­sen in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on erteilt und je nach Rei­se­plan auch benötigt.

Wenn Sie sich im Rah­men einer tou­ris­ti­schen Rei­se ent­we­der län­ger als 16 Tage in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on auf­hal­ten oder im Rah­men die­ser Rei­se mehr­fach die Staats­gren­ze über­schrei­ten möch­ten, so benö­ti­gen Sie wei­ter­hin ein klas­si­sches Tou­ris­ten­vi­sum. Die­ses berech­tigt für einen Auf­ent­halt im Land von 30, 90 oder 180 Kalen­der­ta­gen und kann für eine ein­fa­che, zwei­fa­che oder mehr­fa­che Ein­rei­se inner­halb die­ser Gül­tig­keits­dau­er aus­ge­stellt werden.

Für die Bean­tra­gung eines sol­chen Visums benö­ti­gen Sie:

  • Ihren Rei­se­pass im Ori­gi­nal mit zwei lee­ren Dop­pel­sei­ten, der nach dem Ende der geplan­ten Rei­se noch min­des­tens 180 Tage lang gül­tig sein muß
  • einen aus­ge­füll­ten und per­sön­lich unter­schrie­be­nen Visa-Antrag, bei wel­chem alle Fra­gen voll­stän­dig beant­wor­tet wurden
  • ein aktu­el­les bio­me­tri­sches Pass­bild in der Grö­ße von 3,5x4,5cm mit hel­lem Hin­ter­grund, wel­ches sich von dem Bild im Rei­se­pass unter­schei­den muss und nicht älter als 6 Mona­te sein darf
  • den Nach­weis einer für die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on gül­ti­gen Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, die den Zeit­raum der geplan­ten Rei­se abdeckt sowie fol­gen­de Punk­te aufführt: 
    • Deckungs­sum­me min­des­tens 30.000 EUR
    • Ver­si­che­rungs­zeit­raum
    • Num­mer der Versicherungspolice
    • Kon­takt­da­ten des Versicherungsunternehmens
    • Gül­tig­keits­ge­biet (Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on oder weltweit)
    • voll­stän­di­ger Name der ver­si­cher­ten Person
  • eine Ein­la­dung aus der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on in Form eines „Visa Sup­port Let­ter“ / „Let­ter of Invi­ta­ti­on“ (LOI) bezie­hungs­wei­se eines Vou­ch­ers von einem im Ein­heit­li­chen Föde­ra­len Regis­ter der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ein­ge­tra­ge­nen Rei­se­ver­an­stal­ter (bei der Beschaf­fung eines sol­chen Doku­men­tes kön­nen wir Ihnen behilf­lich sein)
  • einen Nach­weis über die sozia­le Bin­dung im Hei­mat­land in Form eines Ein­kom­mens­nach­wei­ses oder Ver­mö­gens­nach­wei­ses, eines aktu­ell bestehen­den Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses, eines Ren­ten­be­schei­des, einer Gewer­be­an­mel­dung, einem Grund­buch­aus­zug, einer Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung oder ähn­li­cher Doku­men­te zum Nach­weis einer Rück­kehr­wil­lig­keit aus der Russ­län­di­schen Föderation

Visa­an­trä­ge kön­nen frü­hes­tens 90 Kalen­der­ta­ge vor der geplan­ten Ein­rei­se gestellt wer­den. Express­vi­sa müs­sen min­des­tens 5 Kalen­der­ta­ge vor der geplan­ten Ein­rei­se gestellt wer­den. Express­vi­sa sind mit höhe­ren Gebüh­ren verbunden.

Elek­tro­ni­sches Visum („E‑Visum“)

Staats­bür­ger der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, der Bun­des­re­pu­blik Öster­reich sowie der Schwei­ze­ri­schen Eid­ge­nos­sen­schaft kön­nen für einen tou­ris­ti­schen Auf­ent­halt in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on mit einem Auf­ent­halt von bis zu 16 Tagen ein elek­tro­ni­sches Visum bean­tra­gen. Die­ses Visum kann frü­hes­tens 40 Tage vor und muss min­des­tens 4 Tage vor der geplan­ten Ein­rei­se bean­tragt wer­den. Nach Ertei­lung eines elek­tro­ni­schen Visums kann die­ses inner­halb von 60 Tagen nach Aus­stel­lung für eine ein­ma­li­ge Ein­rei­se in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on genutzt werden.

Den Antrag auf Ertei­lung eines elek­tro­ni­schen Visums kön­nen Sie eigen­ver­ant­wort­lich und selbst­stän­dig auf der hier­für ein­ge­rich­te­ten Sei­te des Außen­mi­nis­te­ri­ums der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on stel­len, da sich die­ser nicht vom Antrag für ein klas­si­sches tou­ris­ti­sches Visum unter­schei­det. Soll­ten Sie bei der Bean­tra­gung eines elek­tro­ni­schen Visums Unter­stüt­zung benö­ti­gen, so hel­fen wir Ihnen hier­bei gerne.

Visa für angren­zen­de Staaten

Unge­ach­tet der Ver­ein­fa­chung der Ein­rei­se­be­stim­mun­gen auf Sei­ten der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ver­lan­gen deren unmit­tel­ba­re Nach­bar­staa­ten (Repu­blik Aser­bai­dschan, Volks­re­pu­blik Chi­na, Mon­go­lei, Volks­re­pu­blik Korea) von Tou­ris­ten in aller Regel wei­ter­hin Visa. Wenn Sie aus der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on in ein Nach­bar­land wei­ter­rei­sen möch­ten, und hier­für ein Visum benö­ti­gen, so sind wie Ihnen bei der Beschaf­fung eines sol­chen ger­ne behilf­lich. Auch sind wir Ihnen bei der Beschaf­fung von Visa für die Län­der Zen­tral­asi­ens ger­ne behilf­lich, soll­ten Sie unge­ach­tet der weit­rei­chen­den Visa­frei­heit für Tou­ris­ten aus vie­len Län­dern der Erde wei­ter­hin ein Visum für Ihre Rei­se benö­ti­gen. Spre­chen Sie uns an!

Womit kön­nen wir Ihnen helfen?

Sie möch­ten die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on besu­chen und bei den Pau­schal­an­ge­bo­ten der gro­ßen Rei­se­an­bie­ter ist für Sie nicht das Rich­ti­ge dabei?

Russ​land​.Tours ist eine auf Rei­sen zu außer­ge­wöhn­li­chen, his­to­risch und kul­tu­rell bedeut­sa­men Orten in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on sowie von rus­si­schen Ein­flüs­sen gepräg­ten Kul­tur­räu­men spe­zia­li­sier­te Agen­tur. Wir pla­nen und orga­ni­sie­ren seit mehr als 25 Jah­ren Indi­vi­du­al- und Klein­grup­pen­rei­sen zu Orten abseits von Mas­sen­tou­ris­mus und aus­ge­tre­te­ner Pfa­de. Als Agen­tur füh­ren wir kei­ne Rei­sen im eige­nen Namen durch, son­dern ver­mit­teln an unse­re Kun­den Rei­se­ver­an­stal­ter und Anbie­ter tou­ris­ti­scher Leis­tun­gen, wel­che die von uns auf Basis der indi­vi­du­el­len Wün­sche unse­rer Kun­den geplan­ten Rei­sen als Pau­schal­rei­se durch­füh­ren oder ein­zel­ne Leis­tun­gen wie Über­nach­tun­gen, Trans­por­te oder Zugän­ge zu loka­len Sehens­wür­dig­kei­ten anbieten.

Gern hel­fen wir Ihnen auf Basis Ihrer indi­vi­du­el­len Inter­es­sen und Vor­stel­lun­gen bei der Pla­nung und Durch­füh­rung von Rei­sen zu unge­wöhn­li­chen Zie­len, beson­de­ren Ereig­nis­sen und Fei­er­lich­kei­ten sowie kul­tu­rell und his­to­risch bedeut­sa­men Orten in der Russ­län­di­schen Föderation.

Tele­fon: bit­te kon­tak­tie­ren Sie uns zuerst schrift­lich, wir rufen Sie auf Wunsch zurück

oder schrei­ben Sie uns eine Nach­richt über unser Kon­takt­for­mu­lar oder per

E‑Mail: info@​russland.​tours

Für Anru­fe beach­ten Sie bit­te die Arbeits­zei­ten unse­res Büros:

Mon­tag — Frei­tag:
11:00 Uhr — 17:00 Uhr (Ber­li­ner Zeit).

Ob schrift­lich oder tele­fo­nisch, wir hel­fen Ihnen ger­ne bei der Pla­nung und Erfül­lung Ihrer indi­vi­du­el­len Rei­se­wün­sche wei­ter. Wir freu­en uns auf eine Nach­richt von Ihnen!

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