
Visa für die Russländische Föderation
Vor einigen Jahren war ein Besuch der Russländischen Föderation eine organisatorische Herausforderung. Die Visabestimmungen waren kompliziert und restriktiv, Fristen und Kosten nicht immer nachvollziehbar und die Beschaffung eines Visums stellte für viele Touristen eine administrative Bürde dar. Dieser Zustand hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert und dabei erheblich verbessert. Visaverfahren sind deutlich vereinfacht und beschleunigt worden. Visa sind deshalb kein wesentlicher Hinderungsgrund mehr für eine Reise in die Russländische Föderation.
Obwohl die Visapflicht für eine Reihe von Ländern abgeschafft und sich für andere Länder mit der Einführung des elektronischen Visums die Einreisebedingungen für die Russländische Föderation deutlich vereinfacht haben, so blieb die Visapflicht für die Mehrheit der Länder bislang jedoch weiterhin bestehen.
Maßgeblich für die Einreise in die Russländischen Föderation sind vor diesem Hintergrund weiterhin immer und ausschließlich die einschlägigen Vorschriften der Russländischen Föderation für das jeweilige Herkunftsland des Reisenden. Diese finden Sie auf den Informationsseiten der Botschaft beziehungsweise der Konsulate der Russländischen Föderation. Für die nachfolgend genannten Länder haben wir für Sie die aktuell geltenden Einreise- bzw. Visabestimmungen sowie die Verweise auf die relevanten Informationsseiten der Russländischen Föderation zusammengestellt:
Bitte beachten Sie bei Ihren Reisevorbereitungen, dass Ihr Reisepass — unabhängig vom Reiseziel und Reiseland — über das geplante Reiseende hinaus noch mindestens 180 Tage gültig sein muss.
Sollte Ihr Reisepass nach dem geplanten Ende der Reise weniger als 6 Monate gültig sein, so beantragen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Reisepass. Die Beantragung eines neuen Reisepasses dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Expressbearbeitung, welche die Bearbeitungszeit auf wenige Tage verkürzt, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bitte informieren Sie sich im Bedarfsfall über das Verfahren der Beantragung und Ausstellung neuer Reisepässe bei der für Sie für die Passbeantragung zuständigen Stelle.
Visapflicht für die Russländische Föderation
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland benötigen für die Einreise in die und den Aufenthalt in der Russländischen Föderation ein Visum. Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung eines Visums behilflich.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden sich auf der Website des Konsulats der Russländischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland.
Visapflicht für die Russländische Föderation
Staatsbürger der Bundesrepublik Österreich benötigen für die Einreise in die und den Aufenthalt in der Russländischen Föderation ein Visum. Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung eines solchen behilflich.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden sich auf der Website des Konsulats der Russländischen Föderation in der Republik Österreich.
Visapflicht für die Russländische Föderation
Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft benötigen für die Einreise in die und den Aufenthalt in der Russländischen Föderation ein Visum. Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung eines Visums behilflich.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden sich auf der Website des Konsulats der Russländischen Föderation in der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Visa-Beantragung für die Russländische Föderation
Sowohl für die Ein- und Ausreise als auch für eine Durchreise durch das Land benötigten Sie bei einem Grenzübertritt in der Russländischen Föderation ein gültiges Visum, sollten Sie nicht im Besitz einer Staatsbürgerschaft sein, für welche die Russländische Föderation einen visafreien Grenzverkehr gestattet.
Grundsätzlich bestimmt sich im Falle des Vorliegens einer Visapflichtigkeit die Art des benötigten Visums nach Ihren Reiseplänen, hier vor allem nach der geplanten Reisedauer sowie den Reisezielen und dem Reisezweck. Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung eines für Ihre Reisepläne passenden Visums behilflich. Sprechen Sie uns an!
Klassisches Visum („Klebevisum“ / „Sichtvermerk“)
Entgegen einer weitverbreiteten Annahme, dass mit der Einführung des „Elektronischen Visums“ („E‑Visum“) keine klassischen, das heißt in die Pässe eingeklebten Visa mehr notwendig seien oder nicht mehr ausgestellt würden, werden diese Sichtvermerke weiterhin für Reisen in die Russländische Föderation erteilt und je nach Reiseplan auch benötigt.
Wenn Sie sich im Rahmen einer touristischen Reise entweder länger als 16 Tage in der Russländischen Föderation aufhalten oder im Rahmen dieser Reise mehrfach die Staatsgrenze überschreiten möchten, so benötigen Sie weiterhin ein klassisches Touristenvisum. Dieses berechtigt für einen Aufenthalt im Land von 30, 90 oder 180 Kalendertagen und kann für eine einfache, zweifache oder mehrfache Einreise innerhalb dieser Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
Für die Beantragung eines solchen Visums benötigen Sie:
- Ihren Reisepass im Original mit zwei leeren Doppelseiten, der nach dem Ende der geplanten Reise noch mindestens 180 Tage lang gültig sein muß
- einen ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Visa-Antrag, bei welchem alle Fragen vollständig beantwortet wurden
- ein aktuelles biometrisches Passbild in der Größe von 3,5x4,5cm mit hellem Hintergrund, welches sich von dem Bild im Reisepass unterscheiden muss und nicht älter als 6 Monate sein darf
- den Nachweis einer für die Russländische Föderation gültigen Auslandskrankenversicherung, die den Zeitraum der geplanten Reise abdeckt sowie folgende Punkte aufführt:
- Deckungssumme mindestens 30.000 EUR
- Versicherungszeitraum
- Nummer der Versicherungspolice
- Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens
- Gültigkeitsgebiet (Russländische Föderation oder weltweit)
- vollständiger Name der versicherten Person
- eine Einladung aus der Russländischen Föderation in Form eines „Visa Support Letter“ / „Letter of Invitation“ (LOI) beziehungsweise eines Vouchers von einem im Einheitlichen Föderalen Register der Russländischen Föderation eingetragenen Reiseveranstalter (bei der Beschaffung eines solchen Dokumentes können wir Ihnen behilflich sein)
- einen Nachweis über die soziale Bindung im Heimatland in Form eines Einkommensnachweises oder Vermögensnachweises, eines aktuell bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, eines Rentenbescheides, einer Gewerbeanmeldung, einem Grundbuchauszug, einer Immatrikulationsbescheinigung oder ähnlicher Dokumente zum Nachweis einer Rückkehrwilligkeit aus der Russländischen Föderation
Visaanträge können frühestens 90 Kalendertage vor der geplanten Einreise gestellt werden. Expressvisa müssen mindestens 5 Kalendertage vor der geplanten Einreise gestellt werden. Expressvisa sind mit höheren Gebühren verbunden.
Elektronisches Visum („E‑Visum“)
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrepublik Österreich sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft können für einen touristischen Aufenthalt in der Russländischen Föderation mit einem Aufenthalt von bis zu 16 Tagen ein elektronisches Visum beantragen. Dieses Visum kann frühestens 40 Tage vor und muss mindestens 4 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Nach Erteilung eines elektronischen Visums kann dieses innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung für eine einmalige Einreise in die Russländische Föderation genutzt werden.
Den Antrag auf Erteilung eines elektronischen Visums können Sie eigenverantwortlich und selbstständig auf der hierfür eingerichteten Seite des Außenministeriums der Russländischen Föderation stellen, da sich dieser nicht vom Antrag für ein klassisches touristisches Visum unterscheidet. Sollten Sie bei der Beantragung eines elektronischen Visums Unterstützung benötigen, so helfen wir Ihnen hierbei gerne.
Visa für angrenzende Staaten
Ungeachtet der Vereinfachung der Einreisebestimmungen auf Seiten der Russländischen Föderation verlangen deren unmittelbare Nachbarstaaten (Republik Aserbaidschan, Volksrepublik China, Mongolei, Volksrepublik Korea) von Touristen in aller Regel weiterhin Visa. Wenn Sie aus der Russländischen Föderation in ein Nachbarland weiterreisen möchten, und hierfür ein Visum benötigen, so sind wie Ihnen bei der Beschaffung eines solchen gerne behilflich. Auch sind wir Ihnen bei der Beschaffung von Visa für die Länder Zentralasiens gerne behilflich, sollten Sie ungeachtet der weitreichenden Visafreiheit für Touristen aus vielen Ländern der Erde weiterhin ein Visum für Ihre Reise benötigen. Sprechen Sie uns an!
Womit können wir Ihnen helfen?
Sie möchten die Russländische Föderation besuchen und bei den Pauschalangeboten der großen Reiseanbieter ist für Sie nicht das Richtige dabei?
Russland.Tours ist eine auf Reisen zu außergewöhnlichen, historisch und kulturell bedeutsamen Orten in der Russländischen Föderation sowie von russischen Einflüssen geprägten Kulturräumen spezialisierte Agentur. Wir planen und organisieren seit mehr als 25 Jahren Individual- und Kleingruppenreisen zu Orten abseits von Massentourismus und ausgetretener Pfade. Als Agentur führen wir keine Reisen im eigenen Namen durch, sondern vermitteln an unsere Kunden Reiseveranstalter und Anbieter touristischer Leistungen, welche die von uns auf Basis der individuellen Wünsche unserer Kunden geplanten Reisen als Pauschalreise durchführen oder einzelne Leistungen wie Übernachtungen, Transporte oder Zugänge zu lokalen Sehenswürdigkeiten anbieten.
Gern helfen wir Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Interessen und Vorstellungen bei der Planung und Durchführung von Reisen zu ungewöhnlichen Zielen, besonderen Ereignissen und Feierlichkeiten sowie kulturell und historisch bedeutsamen Orten in der Russländischen Föderation.
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Telefon: bitte kontaktieren Sie uns zuerst schriftlich, wir rufen Sie auf Wunsch zurück
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