Russische Rubel in Scheinen und Kleingeld

Geld

Die offi­zi­el­le Wäh­rung und das ein­zi­ge gesetz­li­che Zah­lungs­mit­tel in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ist der Russ­län­di­sche Rubel (RUB). Als Besu­cher des Lan­des kön­nen Sie in den für Tou­ris­ten rele­van­ten Orten wie Unter­künf­ten, Restau­rants und Bars, Ver­kehrs­mit­teln und Sehens­wür­dig­kei­ten sowie Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten in aller Regel nur mit Russ­län­di­schen Rubeln bezah­len.
In grö­ße­ren Städ­ten und tou­ris­ti­schen Zen­tren wird gegen­wär­tig mehr­heit­lich bar­geld­los bezahlt, so dass es schwie­rig sein kann, Wech­sel­geld auf grö­ße­re Sum­men zu erhal­ten. Außer­halb gro­ßer Städ­te ist Bar­geld jedoch wei­ter­hin wich­tig und weit ver­brei­tet, manch­mal zwin­gend notwendig.

Der Russ­län­di­sche Rubel ist in 100 Kope­ken unter­teilt, die als Mün­zen aus­ge­ge­ben wer­den. Obwohl bei Preis­aus­zeich­nun­gen nach wie vor auch unter­teil­te Prei­se mit Nach­kom­ma­stel­len im Kope­ken­be­reich ange­ge­ben wer­den, spie­len die­se Mün­zen im All­tag kei­ne Rol­le mehr und wer­den, abwei­chend zur bar­geld­lo­sen Zah­lung, bei Bar­zah­lung übli­cher­wei­se nicht mehr berück­sich­tigt. Mün­zen im Nenn­wert von 1, 5 und 10 Rubel wer­den im All­tag jedoch wei­ter­hin genutzt.

Neben Mün­zen sind Bank­no­ten mit dem Nenn­wert von 10, 50, 100, 200, 500, 1.000, 2.000 und 5.000 Rubel im Umlauf.

Das offi­zi­el­le Wäh­rungs­sym­bol ist ₽ (Uni­code: U+20BD), nicht zu ver­wech­seln mit dem Wäh­rungs­code RUB (ISO 4217). Im All­tag wer­den zur Preis­aus­zeich­nung die inof­fi­zi­el­len Wäh­rungs­sym­bo­le р. (r.) und руб. (rub.) benutzt.

Aus­fuhr von Zah­lungs­mit­teln aus der EU in die Russ­län­di­sche Föderation

Beach­ten Sie bei Ihrer Rei­se­pla­nung, dass die Aus­fuhr von Euro sowie ande­ren Wäh­run­gen von Mit­glieds­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on gegen das Aus­fuhr­ver­bot von Devi­sen in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on ver­stößt. An den Grenz­über­gangs­stel­len zwi­schen den Mit­glieds­län­dern der EU und der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on (in Polen, Litau­en, Lett­land, Est­land und Finn­land) wird die Kon­trol­le die­ses Aus­fuhr­ver­bo­tes jedoch unter­schied­lich gehand­habt. An man­chen Grenz­über­gangs­stel­len wird die Aus­fuhr einer belie­bi­gen Sum­me von EUR grund­sätz­lich unter­bun­den, an ande­ren Grenz­über­gangs­stel­len wird dem Rei­sen­den zumin­dest eine nied­ri­ge Sum­me an Bar­geld in Euro für den nach­ge­wie­se­nen Eigen­be­darf zugestanden.

Die Aus­fuhr von Dritt­wäh­run­gen wie dem US-Dol­lar aus der EU in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on ist von die­sem Ver­bot nicht betrof­fen. Sie kön­nen eine belie­bi­ge Sum­me in belie­bi­gen Devi­sen, wie zum Bei­spiel US-Dol­lar, aus der EU bei einem direk­ten Grenz­über­tritt in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on aus­füh­ren, sofern die­se Devi­sen kein offi­zi­el­les Zah­lungs­mit­tel eines Mit­glieds­staa­tes der Euro­päi­schen Uni­on sind.

Bei einem Rei­se­weg über Dritt­län­der, wie zum Bei­spiel die Tür­kei, Geor­gi­en oder Arme­ni­en, ent­fällt die­se Beschrän­kung, da die­se Län­der kei­ne Kon­trol­le über den Bar­geld­ex­port von Dritt­wäh­run­gen in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on aus­üben können.

Bar­geld

In der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ist in den letz­ten Jah­ren die Nut­zung von Bar­geld im All­tag der Men­schen stark zurück­ge­gan­gen. Über 90% der All­tags­ge­schäf­te wer­den mitt­ler­wei­le bar­geld­los abge­wi­ckelt. Eine Bar­geld­zah­lung ist vor die­sem Hin­ter­grund nicht mehr immer und über­all gewähr­leis­tet. Ins­be­son­de­re bei grö­ße­re Bar­zah­lun­gen kann es vor­kom­men, dass der Emp­fän­ger der Zah­lung Schwie­rig­kei­ten hat Rest­geld bzw. Wech­sel­geld zurückzugeben.

In klei­nen Orten, weit abseits urba­ner Infra­struk­tur ist Bar­geld jedoch wei­ter­hin das Hauptzahlungsmittel.

Unge­ach­tet des­sen ist und bleibt Bar­geld wei­ter­hin das ein­zi­ge gesetz­li­che Zah­lungs­mit­tel in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on. Das heißt, dass alle Geschäf­te mit End­ver­brau­chern auch mit Bar­zah­lun­gen abge­wi­ckelt wer­den müs­sen, wenn eine Sei­te dar­auf besteht.

bar­geld­lo­ser Zahlungsverkehr

Seit meh­re­ren Jah­ren wird in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on über­wie­gend bar­geld­los bezahlt. Dies betrifft nicht nur All­tags­ge­schäf­te, son­dern auch Ein­rich­tun­gen der tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur wie Hotels, Restau­rants, Cafés, Muse­en, Thea­ter, den öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr und auch Souvenirgeschäfte.

Ein­fuhr von Zah­lungs­mit­teln in die Russ­län­di­sche Föderation

Wenn Sie in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on ein­rei­sen, so müs­sen Sie bis zu einem Umtausch­wert von 10.000 USD (Tages­kurs der Russ­län­di­schen Zen­tral­bank) Zah­lungs­mit­teln nicht dekla­rie­ren. Über­schrei­tet der Wert der von Ihnen mit­ge­führ­ten Zah­lungs­mit­tel das Äqui­va­lent von 10.000 USD, so müs­sen die­se Zah­lungs­mit­tel beim Zoll als sol­che in Sum­me dekla­riert wer­den. Sie kön­nen eine belie­bi­ge Sum­me höher als das Äqui­va­lent von 10.000 USD in die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on ein­füh­ren, die­se Sum­me muss jedoch dekla­riert werden.

Geld­au­to­ma­ten

Obwohl in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on im All­tag nur noch sel­ten mit Bar­geld bezahlt wird, sind Geld­au­to­ma­ten zur Ein- und Aus­zah­lung von Bar­geld wei­ter­hin weit ver­brei­tet. Man fin­det die­se sowohl in grö­ße­ren Ein­kaufs­zen­tren, an Kno­ten­punk­te des Öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehrs wie Bahn­hö­fen und Flug­hä­fen als auch in den meis­ten Bank­fi­lia­len. Aus­ge­schil­dert sind die Gerä­te mit der Bezeich­nung БАНКОМАТ (Ban­ko­mat).

Geld­wech­sel / Wäh­rungs­tausch / Devisentausch

Als Fol­ge der Sank­tio­nen eini­ger Län­der gegen die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on und der dar­auf auf­set­zen­den Devi­sen­kon­trol­len im Inland ist die Anzahl der Wech­sel­stu­ben in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on seit 2022 sehr stark gesunken.

De fac­to ist ein Umtausch von Devi­sen in Russ­län­di­sche Rubel nur noch in Filia­len eini­ger Geschäfts­ban­ken mög­lich. Ab einem Umtausch­wert von 100 USD wer­den hier­bei die Per­so­nen­da­ten erfasst. Sie müs­sen des­halb für den Umtausch von Devi­sen mit einem Tages­kurs von 100 USD oder mehr Ihren Rei­se­pass oder ein ande­res Aus­weis­do­ku­ment vor­le­gen, ande­ren­falls wer­den Ihre Devi­sen von der Bank nicht angekauft.

Grund­sätz­lich wer­den an den Fili­al­kas­sen nur sol­che Bank­no­ten von Fremd­wäh­run­gen ange­nom­men, die in einem druck­fri­schen Zustand sind. Bank­no­ten mit Gebrauchs­spu­ren oder Mar­kie­run­gen, Kni­cken, Ris­sen, Löchern, Ver­fär­bun­gen, etc. wer­den prin­zi­pi­ell nicht angenommen.

Eben­so wer­den im Fal­le von Euro und US-Dol­lar nicht alle Seri­en die­ser Wäh­run­gen von Ban­ken in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ange­kauft. Stel­len Sie vor Ihrer Rei­se in das Land sicher, dass Ihre Bank­no­ten aus einer Serie stam­men, die nicht älter als 10 Jah­re ist.

Als Fol­ge der gerin­gen Ver­brei­tung von Bar­geld im All­tag haben die Filia­len der Geschäfts­ban­ken nur noch einen stark begrenz­ten Vor­rat an Bar­geld. Erwar­ten Sie des­halb nicht, dass Sie meh­re­re tau­send Euro oder US-Dol­lar in einer Filia­le in Russ­län­di­sche Rubel tau­schen kön­nen. Je nach Wochen­tag und Uhr­zeit ver­hän­gen man­che Filia­len Höchst­gren­zen für die Abga­be von Russ­län­di­schen Rubeln im Tausch gegen Fremd­wäh­run­gen. Stel­len Sie sich des­halb bei grö­ße­ren Geld­be­trä­gen dar­auf ein, in meh­re­ren Filia­len klei­ne­re Beträ­ge im mitt­le­ren drei­stel­li­gen Bereich tau­schen zu müssen.

Kre­dit­kar­ten

Die bar­geld­lo­se Zah­lung mit Hil­fe von Kre­dit­kar­ten ist in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on sehr weit ver­brei­tet. Als Zah­lungs­in­stru­ment sind Kre­dit­kar­ten nahe­zu uni­ver­sell akzep­tiert — sofern die­se Kar­ten von einem inlän­di­schen Insti­tut aus­ge­ge­ben wurden.

Kre­dit­kar­ten, die in Dritt­staa­ten aus­ge­ge­ben wur­den, funk­tio­nie­ren als Fol­ge der wirt­schaft­li­chen Sank­tio­nen gegen die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on nur in Ausnahmefällen.

Gehen Sie des­halb bei Ihrer Rei­se­pla­nung und Ihren Rei­se­vor­be­rei­tun­gen davon aus, dass Ihre Kre­dit­kar­ten, sofern dies kei­ne in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on aus­ge­ge­ben Kar­ten sind, nicht als Zah­lungs­mit­tel funk­tio­nie­ren werden.

Unge­ach­tet des­sen soll­ten Sie sicher­stel­len, dass Sie vor Ihrer Rei­se Ihre Bank bzw. den Aus­stel­ler Ihrer Kre­dit­kar­te dar­über infor­mie­ren, die­se Kar­te in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on ein­set­zen zu wol­len. Ande­ren­falls könn­ten Sicher­heits­in­stru­men­te auf der Sei­te der Bank bzw. des Kre­dit­kar­ten­au­stel­lers dazu füh­ren, dass der Ein­satz der Kar­te in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on blo­ckiert wird.

Wenn Sie wei­te­re Fra­gen, Anmer­kun­gen oder Hin­wei­se zum The­ma Geld in der Russ­län­di­schen Föde­ra­ti­on haben, so spre­chen Sie uns bit­te an. Wir freu­en uns schon dar­auf, Ihnen Ihre Fra­ge zu die­sem oder ande­ren lan­des­kund­li­chen The­men zu beant­wor­ten und auf Basis die­ser unse­re Sei­ten ergän­zen und aktua­li­sie­ren zu können.

Womit kön­nen wir Ihnen helfen?

Sie möch­ten die Russ­län­di­sche Föde­ra­ti­on besu­chen und bei den Pau­schal­an­ge­bo­ten der gro­ßen Rei­se­an­bie­ter ist für Sie nicht das Rich­ti­ge dabei?

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